Das Coronavirus SARS-CoV2 stellt alle Bereiche der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens jeden Tag vor neue Herausforderungen.
Die aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung, die ab 06.01.2021 bundesweit gelten, haben jedoch für das Dachdeckerhandwerk und die Arbeitsschutzregeln keine Veränderungen ergeben. Es kann also wie bisher nach den geltenden Vorgaben auf den Baustellen gearbeitet werden.